FAQ: Was Sie schon immer wissen wollten



Wer zahlt was bei einem Gespräch?

Hier geht es nicht um die (providerabhängigen) Tarife, die sich alle paar Wochen ändern, sondern um das Prinzipielle: Bei den vielen Möglichkeiten, Gespräche umzuleiten, in anderen Netzen zu roamen, über mehrere Netzgrenzen hinwegzuhüpfen und dabei unterschiedliche Provider und deren Gebühren zu streifen, kann man leicht den Überblick darüber verlieren, welcher der Gesprächsteilnehmer nun welche Kosten zu tragen hat.

Eigentlich ist es aber gar nicht so schwer, wenn man sich folgenden Merksatz verinnerlicht:

Der Anrufer zahlt immer das, was er vor dem Anruf als Kosten erwarten durfte, der Angerufene den Rest!

Beispiel 1:
Frau A ruft von ihrem Festnetzanschluß aus Herrn B unter seiner E-Netznummer an; es ist Montag abend, 19h.

Beispiel 2:
Herr B, der beruflich viel unterwegs ist und sich deshalb den Profitarif von EPS ausgesucht hat, rast mit seinem nokiagrünen Porsche Turbo PT11 -äh- 911 durch einen Tunnel, der noch nicht mit Schlitzantennen ausgekleidet ist. Sein 2000 Watt-Booster der Firma Kaboom! versagt kläglich und das Gespräch reißt ab.
Nach Verlassen des Tunnels ruft er Frau A zurück.

Beispiel 3:
Herr B ist urlaubsreif und fährt nach Großbritannien, um 4 Wochen Nebel und schlechtes Essen in vollen Zügen genießen zu können. Er ist allerdings blöd genug, sein Handy mitzunehmen und wird auch prompt von Frau A angerufen.

Alles noch zu einfach? Nun gut, für die Experten haben wir auch noch etwas in petto:

Beispiel 4:
Herr B hat die Schnauze voll: Um vor Frau A endlich Ruhe zu haben, leitet er die Anrufe bedingt auf seinen Anrufbeantworterknecht zuhause in D um (=Umleitung wenn keine Rufannahme) und aktiviert die Anruferidentifizierung, um Frau A's Anrufe gleich beim Klingeln erkennen zu können. Als Frau A ihn 5 Minuten später anruft, bestellt er sich kalt lächelnd noch einen Gin Tonic und schaut zu, wie das Gespräch nach einigen Sekunden auf seinen heimischen Blechtrottel umgeleitet wird.



Was ist mit 0130er-Nummern?

Die Gespräche sind gebührenfrei -genauso, wie im Festnetz auch.

(Aber leider keine Regel ohne Ausnahme: Bei Mobilcom sind im Wenig-Telefonierer-Tarif alle 0130er-Nummern, die zu Calling-Card oder Callback-Anbietern führen, kostenpflichtig...)



Wie kann ich gewisse Features ohne Menüs ändern?
Was sind "Divert Codes" bzw. "MMI-Sequenzen"?

Wer die eine oder andere Einstellung seines Handys ändern will, braucht nicht unbedingt minutenlang in den Menü-Abgründen seines Mobiltelefons herumzukramen: Viele Optionen lassen sich auch direkt setzen, wenn man die zugehörigen, sogenannten "Divert Codes" oder "MMI-Sequenzen" (man-machine-interface) verwendet.
Diese sind im GSM-Standard vorgesehen und müßten deshalb sowohl im D1, D2 und E-Netz funktionieren -vorausgesetzt, der Netzbetreiber hat das jeweilige Feature überhaupt schon freigeschaltet!

!Die Befehle werden nach dem Legoprinzip aus einzelnen Bausteinen zusammengestellt und müssen anschließend "abgeschickt" werden, als wären es normal anzuwählende Telefonnummern.
(Dieses Abschicken kann nur dann entfallen, wenn es sich um einen Befehl handelt, der nur das Gerät allein betrifft)

!Bei weitem nicht alle Befehle funktionieren bereits -da hilft nur ausprobieren.

Jeder Befehl besteht aus einem Anfangscode, gefolgt von dem eigentlichen Befehlscode, evtl. einem oder mehreren Argumenten und einem # als Endekennung des Befehls. Später wird es noch komplizierter werden: Wie im ISDN kennen auch die GSM-Netze Dienstekennungen, so daß sich die MMI-Befehle selektiv auf einzelne Anrufarten anwenden lassen werden -aber das ist wie gesagt noch Zukunftsmusik.

Anfangscodes
CodeFunktionAnmerkung
** oder *einschaltengenauer:
* = "activate",
** = "register"
## oder #ausschaltengenauer:
# = "deactivate",
## = "deregister"
*#abfragen ("inquire/status")

Befehlscodes
CodeFunktionAnmerkung
ein/aktivausabfragen
002alle Umleitungen##002#
004alle bedingten Umleitungen (besetzt, nicht erreichbar, Nichtannahme)##004#
03Paßwort für Sperren ändern**03*330*altes PW*neues PW*neues PW#
04PIN ändern**04*alte Pin*neue Pin*neue Pin#
042zweite PIN ändern**042*alte Pin*neue Pin*neue Pin#
PhaseII-Merkmal, benötigt auch PhaseII-SIM
05PIN mittels PUK neu setzen**05*PUK*neue Pin*neue Pin#
052zweite PIN mittels PUK neu setzen**052*PUK*neue Pin*neue Pin#
PhaseII-Merkmal, benötigt auch PhaseII-SIM
06Gerätenummer IMEI (International Mobile Equipment Identifier)*#06#
Gerätebefehl!
21 Umleiten aller Rufe
[Hinweis: Hier besteht ein Unterschied zwischen (De-)Aktivierung (** bzw. ##) und (De-)Registrierung (* bzw. #). ** registriert und aktiviert die Umleitung, die dann einfach per #21# deaktiviert bzw. mit *21# reaktiviert werden kann.]
**21*Rufnummer# (ein und aktiv)
*21# (aktiv)
##21# (aus)
#21# (inaktiv)
*#21#
Einschalten der alten Umleitung: **21#
(selten implementiert)
eigene Mailbox aus (Eplus): **21*eigeneNummer0#
30(calling line identification presentation, CLIP):
Will ich als Angerufener die Nummer des Anrufers angezeigt bekommen?
*30##30#*#30#
Nummer ausnahmsweise nicht anzeigen:
*#30#Rufnummer#
31(calling line identification restriction, CLIR):
Will ich als Anrufer, daß der Angerufene meine Nummer angezeigt bekommt?
*31##31#*#31#
Nummer für einen Anruf übermitteln / nicht übermitteln:
*#31#Rufnummer# bzw. #31#Rufnummer#
benötigt "SO-CLIR"-Berechtigung
33Sperren abgehender Gespräche**33*PW##33*PW#*#33#
330alle Anrufsperren**330*PW##330*PW#*#330#
331Sperren abgehender Auslandsgespräche**331*PW##331*PW#*#331#
332Sperren abgehender Auslandsgespräche mit Ausnahme von Gesprächen ans eigene Netz**332*PW##332*PW#*#332#
333Sperren aller abgehender Gespräche**333*PW##333*PW#*#333#
selten implementiert
35Sperren ankommender Anrufe**35*PW##35*PW#*#35#
351Sperren ankommender Anrufe bei Aufenthalt in anderen Netzen (= bei Auslandsaufenthalten)**351*PW##351*PW#*#351#
353Sperren aller ankommender Gespräche**353*PW##353*PW#*#353#
selten implementiert
43Anklopfen*43##43#*#43#
benötigt "call waiting"-Berechtigung
61nichtangenommene Anrufe umleiten
[siehe Hinweis bei 21]
**61*Rufnummer# (ein und aktiv)
*61# (aktiv)
##61# (aus)
#61# (inaktiv)
*#61#
Umleitung auf Mailbox aus: **61*eigeneNummer0#
62Umleiten, wenn nicht erreichbar
[siehe Hinweis bei 21]
**62*Rufnummer# (ein und aktiv)
*62# (aktiv)
##62# (aus)
#62# (inaktiv)
*#62#
Einschalten der alten Umleitung: **62#
(selten implementiert)
Umleitung auf Mailbox aus: **62*eigeneNummer0#
67Umleiten, wenn Anschluß besetzt
[siehe Hinweis bei 21]
**67*Rufnummer# (ein und aktiv)
*67# (aktiv)
##67# (aus)
#67# (inaktiv)
*#67#
Einschalten der alten Umleitung: **67#
(selten implementiert)
Umleitung auf Mailbox aus: **67*eigeneNummer0#
76(connected line identification presentation, COLP):
Will ich als Anrufer sehen, unter welcher Nummer ich den Angerufenen erreicht habe?
(N.B.: Es gibt ja Rufumleitungen...)
*76##76#*#76#
77(connected line identification restriction, COLR):
Will ich als Angerufener, daß der Anrufer sieht, unter welcher Nummer er mich erreicht hat?
(N.B.: Auch ich selber kann Rufumleitungen geschaltet haben!)
*77##77#*#77#

!Tip:Die Codesequenzen lassen sich oftmals auch sinnvoll kombinieren. Wer beispielsweise im Urlaub seine Ruhe haben und auch vermeiden will, daß ihm unter chronischer Telefonitis leidende Zeitgenossen die Mailbox vollquasseln, der schaltet sie einfach für "Nichterreichbarkeit" und "keine Rufannahme" ab (also per **62*eigeneNummer0# und **61*eigeneNummer0# )
N.B.: Im Gegensatz zur **21*eigeneNummer0# kommt der Anruf immer noch "durch", d.h.: Es klingelt und man kann anhand der angezeigten Nummer entscheiden, ob man ihn ausnahmsweise annimmt oder nicht. Im letzteren Fall ertönt nach dem 5.Klingelzeichen ein Besetztzeichen.

Zukünftig wird man mittels der folgenden Dienstekennungen einzelne Gesprächsarten selektiv beeinflussen können. Dazu wird die entsprechende Dienstekennung vor das abschließende # in den MMI-Befehl eingefügt.
Beispielsweise würde die Sequenz...

**21*Rufnummer*13#

...alle Faxe (und nur diese!) an die genannte Rufnummer umleiten.

Dienstkennungen
10alle Teledienste
11Sprachdienste
12Datendienste
13Fax
14Datex-J
15Teletex
16Kurzmitteilungen (SMS)
18alle Datendienste außer Kurzmitteilungen
19alle Teledienste außer Kurzmitteilungen
20alle Dienste
21alle Asynchrondienste
22alle Synchrondienste
233,1kHz-Mobilfunkdienste
24synchrone Punkt-zu-Punktverbindungen inkl. PADs
25asynchrone Punkt-zu-Punktverbindungen inkl. PADs
26Datenpaketvermittlunginkl. PADs
27Dienste mit PAD-Beteiligung
29Digitalübertragung mit 12kbps

!Tip:Häufig gebrauchte Codesequenzen kann und sollte man sich im Nummernspeicher des Handys ablegen -wenn das Mobiltelefon über Kurzwahltasten verfügt, um so besser!



Gibt es auch geheime Codes für das Handy?...

...statt für das Netz? Aber ja doch!

Wie gefährlich ist Elektrosmog?

"Die Forschung in Deutschland ist erstklassig. Der grundlegende Unterschied zwischen Deutschland und den USA liegt vielmehr im Umgang mit neuen Technologien: Die Amerikaner sehen die eventuellen Möglichkeiten, die Deutschen dagegen nur die eventuellen Gefahren; 5 Jahre später geben uns die Deutschen Recht und kaufen dann die Produkte von uns, die sie selbst nicht fertigen wollten."
-- Ein Genforscher des MIT

Das Thema "Elektrosmog" wird heiß diskutiert, wirkliche Erkenntnisse sind jedoch spärlich. Die einzige bisher bekannte Gefahr der elektromagnetischen Strahlung ist ihre thermische Wirkung auf das menschliche Gewebe. Der Forderung, daß sich kein Körperteil als Folge der Hochfrequenzabsorption um mehr als 0,5..1° erwärmt entspricht eine elektromagnetische Wirkleistung von 1..4 Watt/kg Körpergewicht (zum Vergleich: Alte C-Netzapparate arbeiten mit einer maximalen Sendeleistung von 30 Watt, D-Netzapparate mit 8 Watt, E-Netzgeräte mit 1 Watt). Der gesetzliche Grenzwert wurde unter Einbeziehung von Sicherheitsreserven auf 0,08W/kg festgesetzt. Neben diesen auf die Exposition des ganzen Körpers bezogenen Grenzwerten wurde auch ein Grenzwert für (mobilfunktypische) lokale Belastungen von 20mW/10g festgelegt. Die einzig wirklich gefährdete Körperregion ist hierbei übrigens der Augapfel, der aufgrund seiner begrenzten Durchblutung über eine verringerte Wärmeableitung als die übrigen Organe verfügt. Die neuesten Handys mit einer Sendeleistung von 1 Watt sind selbst in dieser Hinsicht unbedenklich.
Über nichtthermisch bedingte negative Auswirkungen hochfrequenter Strahlung im Frequenz- und Leistungsbereich des Mobilfunks liegen trotz mehrjähriger Forschung bisher noch keine Beweise vor. Von Interesse dürfte hier vielleicht sein, daß UKW- bzw. Fernsehsender wie bspw. München II oder Cottbus mit Sendeleistungen von 550000 bzw. 1000000 Watt seit Jahrzehnten senden, ohne daß entsprechende Schäden bekannt geworden wären. Die Wirkungen auf einzelne Stoffwechselvorgänge des menschlichen Körpers sind z.T. schon gut untersucht worden; neueste internationale Forschungsergebnisse auf diesem und verwandten Forschungsfeldern werden regelmäßig im (kostenlosen) Newsletter der deutschen Forschungsgemeinschaft Funk (FGF) veröffentlicht, das unter ihrer Adresse bezogen werden kann.



Warum kann ich kein Modem an meinem digitalen Handy betreiben?

Eigentlich geht das schon -nur eben nicht ganz so einfach. Ein analoges Modem funktioniert letztlich dadurch, daß es die Daten in bestimmte Tonfolgen umsetzt, über das Telefon übertragen läßt und die Gegenseite die empfangenen Töne umgekehrt wieder decodiert. GSM-basierte Telefonnetze arbeiten auf den Sprachkanälen dagegen mit einer verlustbehafteten Datenkompressionstechnik, die mit höchst ausgeklügelten Verfahren zwar sicherstellt, daß die menschliche Sprache kaum wahrnehmbar verändert übertragen wird, die aber zur Übertragung von Modemsignalen denkbar ungeeignet ist.
Wer trotzdem Daten übertragen will, muß bei seinem Provider (gegen Aufpreis natürlich) den Dienst "Datenübertragung" beantragen; er erhält dann eine extra Rufnummer zugeteilt, über die er transparente Datenverbindungen fahren kann.
Leider braucht er auch noch eine (herstellerspezifische) Karte zum Anschluß Handy-PC; eine solche PCMCIA-Karte schlägt zur Zeit (Anfang 1997) immer noch mit etwa DM 450.- zu Buche...


Wie abhörsicher sind meine Gespräche?

"If we outlaw privacy, only the outlaws will have privacy!"
-- In Anlehnung an ein amerikanisches Sprichwort

Ziemlich...
Die Zeiten, in denen es nur eines einfachen Scanners bedurfte, um die schnurlosen Telefone oder die C-Netzgespräche abzuhören, sind mit GSM jedenfalls definitiv vorbei.

Technisch gesehen wäre nämlich eine ganze Menge Aufwand zu treiben: Zunächst einmal erschwert allein der Umstand, daß die Daten digital übertragen werden, das einfache Abhören als solches. Hinzu kommt das sog. Frequency hopping: Die Nachrichtenpakete werden nicht dauerhaft auf demselben Frequenzträger übertragen, sondern "springen" von einer Frequenz zur anderen. Außerdem sind die Daten mit dem A5-Algorithmus verschlüsselt, wobei der Schlüssel für jedes Gespräch ein anderer ist und evtl. sogar während der bestehenden Verbindung gewechselt wird.
Weiterhin wird in nahezu allen Fällen auch die Teilnehmerkennung nur verschlüsselt übertragen, d.h.: Wer Datenpakete eines Gesprächs abfängt, kann nicht ermitteln, wer der Urheber der Daten ist.

Dies alles bedeutet nun nicht, daß GSM-Gespräche vollkommen sicher sind: So werden die Gespräche momentan "nur" auf der Luftschnittstelle zwischen Handy und Basisstation verschlüsselt und es besteht aufgrund einiger Umstände der Verdacht, daß der A5-Algorithmus nicht vollkommen sicher ist, aber sagen wir es einmal so: Es kommt nicht von ungefähr, daß unsere Abgeordneten als verlängerter politischer Arm der Bundesabteilung Greif und Horch in Pullach Gesetzeskrücken beschließen, die in ihrer rechtsstaatlichen Legimität jedem chinesischem KP-Beschluß Ehre machen würden -nur um doch noch bequem unser aller Telefongespräche abhören zu können...
Kernaussage der Fernmeldeüberwachungsverordnung ist nämlich die, daß die Mobilfunkbetreiber (und jeder andere Betreiber von "öffentlichen Fernmeldeanlagen") dazu verpflichtet wurden, alle Vorkehrungen zu treffen, damit auf Verlangen der Ermittlungsbehörden diese bequem sämtliche Gespräche und sonstige Daten eines Verdächtigen auf dem goldenen Tablett serviert bekommen.

Fazit: Für den Privatgebrauch bieten die GSM-Netze einen ausreichenden Schutz. Wer aus was für Gründen dagegen 100% sicher vor Polizei- und Geheimdienstbespitzelung sein will/muß, wird dagegen auf andere Mechanismen vertrauen. Daß diese bereits existieren (bspw. I-Phone oder der simple Kauf einer ausländischen SIM-Karte) oder bald existieren werden (bspw. End-to-End-Sicherung mit eigenen RSA/DES-Sicherungsprotokollen), so daß sich gesetzgeberische Maßnahmen sowieso in kürzester Zeit ad absurdum führen werden, ist ein anderes Thema; das zeigt eigentlich nur, daß manche Politiker beim Thema "Kryptographie" -gleich ihrer früheren politischen Couleur- heute noch so grün hinter den Ohren sind, daß sie im Sommer von den Kühen gefressen würden...
Eine kleine Anfrage zum Thema Kryptographie unter unseren Politikern und deren (Nicht-)Antworten gibt's hier.



Sind Handys steuerlich absetzbar?

Wenn sie nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden: Natürlich, denn dann ist ein Handy ein "Arbeitsmittel", wie jedes andere auch, so daß Sie es in voller Höhe steuerlich absetzen können. Bei dem derzeitigen rapiden Preisverfall liegen die Handykosten mit Sicherheit unterhalb von DM 920, so daß sogar der gesamte Kaufpreis ohne Abschreibungsfristen (typischerweise vier Jahre) geltend gemacht werden kann.
Der Nachweis über die "ausschließliche berufliche Nutzung" (d.h. auf amtsdeutsch: mind. ~90%) bleibt jedoch dem Antragssteller überlassen.

Interessanter sind da schon die monatlichen Telefongebühren: Wer hier keinen Einzelnachweis hat und auch keine eigenen Aufzeichnungen über seine Gespräche führt (wer macht das schon?), muß den beruflichen Anteil schätzen (lassen).
Unsere innig geliebten Finanzbehörden haben natürlich auch hierfür eine Anweisung des BMF (vom 11.6.1990, BStBl. 1990 I S.290) parat, welche den absetzbaren Betrag in Abhängigkeit der monatlichen Grund- plus Gesprächsgebühren bestimmt:

Wer das jetzt nicht kapiert oder in Kenntnis unserer Finanzämter der Meinung ist, daß dieser Satz zu gering ist (oder es kapiert hat und deshalb erst recht der Meinung ist, daß dies zu wenig ist...):
Diese Pauschalen wurden seinerzeit für normale Festnetzanschlüsse festgelegt; da diese üblicherweise hauptsächlich privat genutzt werden, sind die zugestandenen Sätze recht gering.
Gerade Mobiltelefone werden momentan noch sehr viel stärker beruflich genutzt, so daß obige für Festnetzanschlüsse ausgeklügelte Formel kaum anwendbar ist (auch wenn die Finanzbehöhrden das gerne so hätten).
Erstaunlicherweise hatte das FG München (mit Urteil vom 17.10.1994, rkr., EFG 1995 S.307) ein Einsehen mit einem Außendienstmitarbeiter, der wegen dieser Ungerechtigkeit vor Gericht zog -und Recht bekam: Das Gericht beschied, daß "das Telefonieren mit Autotelefonen erheblich teurer ist als das Telefonieren über stationäre Anschlüsse und deshalb geht das Gericht davon aus, daß sich der privat veranlaßte Anteil an den Aufwendungen in Grenzen hält" -und schätzte den beruflich verursachten Gesprächsanteil auf 90%.

(N.B.: Im konkreten Fall handelte es sich um ein Diensthandy! Wäre es ein privat angeschafftes Mobiltelefon gewesen, das zu >90% beruflich genutzt wird, so wären die Kosten sogar komplett absetzbar gewesen, da es dann ja als "Arbeitsmittel" gegolten hätte.)



Sind Kündigungsgebühren zulässig?

Verträge abzuschließen ist einfach, sie zu beenden manchmal deutlich ärgerlicher, denn manche Provider verlangen bei der Kündigung des Handyvertrags Auslagenpauschalen.
Deren rechtliche Zulässigkeit ist seit Anbeginn der deutschen Mobilfunkzeit höchst umstritten.
So hat das Landgericht Potsdam in einem Urteil entschieden, daß die Pauschalgebühr i.H.v. DM 74,75, die der Netzbetreiber E-Plus-Mobilfunk für die Deaktivierung des Anschlusses verlangt, unangemessen hoch sei, ebenso eine evtl. Rücklastschriftgebühr i.H.v. DM 30,- (AZ 2 O 491/97). (Dieses Urteil ist allerdings m.W. noch nicht rechtskräftig, da der Fall in die Berufung geht). Das Oberlandesgericht Schleswig hatte dagegen in einem ähnlich gelagerten Fall 1997 zugunsten der Firma MobilCom entschieden, die für die Vertragsbeendigung von D1- und D2-Verträgen DM 78,20 verlangte.

Eine eindeutige rechtliche Klärung steht somit noch immer aus.



Warum sind Handys so billig?

Da staunt die Hausfrau beim Einkauf: Im ALDI-Regal liegt neben dem Billigfusel ein funkelnagelneues Siemens-Handy für DM 0,99!
Solche vordergründigen "Schnäppchen" sind jedoch nur beim gleichzeitigen Abschluß eines Kartenvertrages möglich. Diese Verträge vereinbaren eine lange Bindungsfrist des Kunden (typischerweise 24 Monate).
Mit den in dieser Zeitdauer zu berappenden monatlichen Grundgebühren refinanziert sich diese anfängliche Subventionierung des Handys -der Kunde spart also in dem Sinne nichts.



Kann ich ein "gebrauchtes" Handy kaufen?

...und damit Geld sparen? -Ja, das geht in der Tat!
Wie immer, wenn irgendwo Subventionen im Spiel sind, lassen sich diese trefflich mißbrauchen. Dieser -ganz legale- Tango corrupto funktioniert so:

Alle sind zufrieden: A hat sein neues Handy umsonst bekommen, wir unser gebrauchtes, der Händler behält seine halbe Provision und die Netzbetreiber haben einen neuen Kunden und den alten behalten.

!Aber Vorsicht: Ein gebrauchtes Handy läßt sich nur dann nutzen, wenn man den Sicherhheitscode dafür besitzt! Liefert A diesen nicht mit, dann ist das Handy nicht benutzbar!
Insbesondere bei gestohlenen Geräten oder solchen aus sogenannten "Sofortpaketen", bei denen die Handys nie freigeschaltet wurden, kann hat der Verkäufer diese Codes gar nicht haben, also Augen auf!



Zurück zu meiner Homepage
Zurück zur Mobilfunkstartseite

Kai Rohrbacher kairo@maya.inka.de
Copyright © 1995, all rights reserved
URL: http://www.tzschupke.de/mf/mobfaq.htm